Gesund und stark: Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der Schlüssel zu mehr Resilienz im Unternehmen ist
Seit 2013 besteht für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeitenden, die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorzunehmen (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6). Bislang wird dieser Pflicht jedoch zu wenig nachgekommen, oftmals wird sie von Unternehmen als Last empfunden oder gar ignoriert. Dass sie allerdings auch eine enorme Chance für die Erhöhung der Resilienz von Unternehmen darstellt, will ich in diesem Beitrag zeigen.