Ein Recht auf Homeoffice? Standpunkt zum Entwurf des »Mobile Arbeit Gesetz«
Die Coronakrise fordert von uns allen ganz neue Herangehensweisen und Lösungen im beruflichen Miteinander. Das Fraunhofer IAO hat deshalb eine Blogreihe gestartet, mit der wir schnell anwendbare Praxistipps weitergeben, gut funktionierende Beispiele vorstellen und Lösungswege während und aus der Krise aufzeigen wollen.
Jetzt sind fast sechs Monate vergangen, in denen wir wegen Corona unsere Arbeit deutlich ortsmobiler gestaltet haben, wo dies möglich war. Vorgestern hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seine Ankündigung wahrgemacht und den Gesetzesentwurf »Mobiles Arbeiten Gesetz« vorgelegt. Es soll das Recht umfassen, als Vollzeit beschäftigter Mitarbeitender mindestens zwei Tage pro Monat ortsmobile Arbeit verlangen zu dürfen und dies nur bei nachvollziehbarer Begründung arbeitgeberseitig abgelehnt bekommen zu können: Weil die Tätigkeiten nicht geeignet sind oder die betrieblichen Abläufe dem entgegenstehen. Geplant ist also die Umkehr der Beweislast; zusätzlich gefordert wird die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit; wohl um Entgrenzungs- und Überlastungsgefahren vorzubeugen bzw. zu vermeiden, dass geleistete Arbeit nicht bezahlt wird. Möglicherweise ist dieser Zusatz auch eine Teilreaktion auf die noch ausstehende Umsetzung des letztjährigen EuGH-Urteils zur Vertrauensarbeitszeit. Die Reaktionen von Sozialpartnern, Verbänden, Parteien, und befragten Expertinnen und Experten sind erwartungsgemäß divers, der Koalitionspartner hat bereits Widerstand angekündigt. Mehr lesen »