Gute Nachrichten für Hoverboards, E-Kickroller, elektrische Skateboards und alle weiteren Arten so genannter Last-Mile-Fahrzeuge: Für sie ist befahrbares Land in Sicht! Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitete im Auftrag der Bundesregierung eine Studie, die Möglichkeiten ermittelt, Elektro-Kleinstfahrzeuge – auch »Personal Mobility Devices« (PMD) genannt − künftig auf deutschen Straßen zuzulassen. Da die Varianz an solchen PMD schier grenzenlos scheint, sollte eine Verordnung nach Vorbild der Segways vermieden werden.
Jene Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr
(Mobilitätshilfenverordnung – MobHV.pdf) zielt sehr stark auf die bereits hinlänglich bekannten Segways ab. Entschließt sich die Bundesregierung dazu, diese zu erweitern, so sollte sie offener für eine Vielzahl von Kleinstfahrzeugen gehalten werden. Der wichtigste Schritt der Neuerung ist die sinnvolle Klassifizierung der Fahrzeuge, wie ich ihn bereits am 13. Juni 2017 hier im IAO-Blog angedeutet habe.
Größte Hindernis: Die Sicherheit der Nutzer
Das Handeln der Bundesregierung ist gut und birgt ideales Entwicklungspotenzial am Markt von Last-Mile Fahrzeugen, welche zu einem nachhaltigeren sowie inter- und multimodalen Mobilitätsgesamtsystem beitragen werden. Das größte Hindernis stellt aus meiner Sicht dabei noch die zu gewährleistende Sicherheit der Nutzer dar. Wir haben die Sicherheit von Leichtkraftfahrzeugen wissenschaftlich untersucht und ein erhöhtes Risiko für den Passagier im Straßenverkehr festgestellt. Leichtkraftfahrzeuge bieten, in eingeschränkter Weise, die Möglichkeit, anhand ihrer Größe aktive bzw. passive Sicherheitseinrichtungen mitzuführen.
Im Falle der PMD kann hier maximal eine Helmpflicht für erweiterte Sicherheit sorgen. Extrem gefährlich wird es bei einem Crash mit Kraftfahrzeugen. Insbesondere Fahrzeuge mit elektronischer Balancesteuerung können durch die gewöhnungsbedürftige Steuerung im öffentlichen Straßenverkehr zu heftigen Personenschäden führen. Daher stellt sich die spannende Frage, in welchem Maße die Bundesregierung die Nutzung der PMD im Straßenverkehr erlauben wird und sollte.
Statt Straßenverkehr Nutzung der Fahrradinfrastruktur
Eine Alternative bietet sich durch die Nutzung der Fahrradinfrastruktur. Diese gilt es dann aber für elektrische Kleinst-Fahrzeuge in Breite und Zustand auszubauen. Ein Pilotprojekt, welches unter anderem die Nutzung der genannten Kleinst-Fahrzeuge auf Radwegen unterstützen soll, ist der Ausbau des »Radschnellweg Loisachtal« von Garmisch-Partenkirchen nach Murnau am Staffelsee.
Solange die Studie noch ausgewertet wird, darf man auf die Entscheidung der Bundesregierung gespannt sein: Das Vorhaben ist längst überfällig, die Umsetzung sollte aber mit Bedacht geschehen.
Leselinks:
- Studie: Mikromobilität – Nutzerbedarfe und Marktpotenziale im Personenverkehr
- Labor: Mobility Innovation Lab
- Alle Blogbeiträge zum Thema »Agile Fahrzeuggestaltung«
- Anfrage der Bündnis 90/ Die Grünen beim deutschen Bundestag: Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich (.pdf)
- Antwort des Bundestages auf die Anfrage: Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich (.pdf)
Kategorien: Future Mobility, Innovation
Tags: Agile Fahrzeuggestaltung, E-Mobility, Elektromobilität, Mikromobilität, Personal Mobility Devices (PMD)
Gibt es denn dazu schon neuigkeiten, pilotprojekte wo zB einräder schon erlaubt werden? Und wenn ja unter welchen auflagen?
MfG
Christian Dertz
Hallo Herr Dertz,
die BASt finalisierte den Bericht bereits, welcher der Bundesregierung vorliegt. Wann dies in eine Gesetztesgebung übergeht ist leider noch nicht bekannt. Es könnten noch ein paar Monate dahingehen. Die größte Hürde, so denke ich, ist der Sicherheitsaspekt, vorallem bei balancegesteuerten PMDs. Pilotprojekte, in denen die Nutzung von PMDs offiziell erlaubt ist, sind nicht bekannt.
Freundliche Grüße
Fabian Edel
Hallo Hr. Edel,
auch ich bin (stolzer) Besitzer eines elektrischen Einrades und halte es für die zukunftsweisendste Fortbewegungslösung – im innerstädtischen Nahverkehr- für Einzelpersonen.
In der vorangegangenen Anfrage steht: „..die BASt finalisierte den Bericht bereits, welcher der Bundesregierung vorliegt…“
Meine Frage ist, ob es den Bericht schon als Entwurf öffentlich zugänglich gibt? Wenn nicht, ist es schon verwunderlich, dass es eine Klassifizierung auf EU-Ebene gibt und das BASt sich zum einen damit so viel Zeit lässt sowie zum anderen alles „geheim“ wirkt.
In diesem Zusammenhang und aus aktuellem Anlass vermisse ich derartige Fortbewegungskonzepte/-Mittel im neuen „Berliner Mobilitätsgesetz“, dass jüngst vorgestellt wurde. Dort wird in erster Linie auf Fahrräder referenziert.
Gruß
T.F.