Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind Schlüsselfaktoren für die Arbeitswelt der Zukunft. Darüber herrscht Einigkeit. Doch wie steht es um das deutsche Bildungssystem? Gibt es Unterschiede oder gar Ungerechtigkeiten, je nach Bildungsweg, den man einschlägt? Aktuelle Änderungen und Neustrukturierungen von Prozessen über beide Bildungsteilsysteme hinaus sind für mich Anlass, in diesem Blogbeitrag sowohl Bestehendes als auch Neues zu hinterfragen, für mögliche Inkonsistenzen – wenn nicht sogar Ungerechtigkeiten zu sensibilisieren – und deren fachlichen Diskurs zu füttern.
Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist anerkanntes bildungspolitisches Ziel in Deutschland. In diesem Sinne ist die deutsche und europäische Bildungspolitik seit Jahren aktiv und engagiert. In diversen Projektreihen, bei denen es um die Erfassung, Förderung, Anerkennung und Anrechnung formell und informell erworbener Kompetenzen geht wie beispielsweise den ANKOM Projekten aus dem Jahr 2005, spiegelt sich dies wider. Des Weiteren wurden langjährige Erfahrungen aufgebaut, welche durch die Vorstellung und Implementierung von Konzepten wie dem European Credit System for Vocational Education and Training (ECVET), dem Europass oder dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) generiert wurden. All diese eint das Ziel, zur Erhöhung von Mobilität und Flexibilität der Lernenden auf nationaler und internationaler Ebene beizutragen.
Das InnoVET- Projekt BexElektro
Das InnoVET-Projekt BexElektro wurde im Dezember 2020 mit weiteren 9 Partnern gestartet. In diesem Projekt werden wir uns mit den beschriebenen Fragen aus der Perspektive eines Verbundprojekts im Bereich der Elektromobilität/regenerativer Energie / Smart Home beschäftigen und beispielhafte Lösungen erarbeiten und evaluieren. Wir werden an dieser Stelle in den folgenden Monaten über Ansätze und Erfahrungen im Umgang mit den im Folgenden skizzierten Herausforderungen in regelmäßiger Folge berichten.
Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit…Realität oder theoretisches Konstrukt?
Dennoch stellt sich immer wieder folgende Frage: Wie lässt sich erklären, dass gerade im bildungswissenschaftlichen und -politischen sowie allgemeinen sozialen Umfeld vermehrt Situationen auftreten, in denen Qualifikationen der Beruflichen Bildung als weniger wert verstanden werden als ihre akademischen Pendants?
Mit der Verabschiedung des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 schuf die Bildungspolitik neue Qualifikationsmöglichkeiten auf Ebene der höherqualifizierenden Berufsbildung. Diese sind jeweils auf einer der drei Fortbildungsstufen angesiedelt und sollen zu einer Gleichwertigkeit beruflich erworbener Kompetenzen im Vergleich zur akademischen Bildung beitragen: Die Qualifikationsabschlüsse zum Geprüften Berufsspezialisten und Geprüften Berufsspezialistin sowie zum Bachelor und Master Professional stellen Möglichkeiten dar, sich auch über die DQR-Niveaus hinweg fortbilden zu können. Damit wurden Möglichkeiten geschaffen, den Sprung von der Beruflichen Bildung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung an die Hochschulen im Sinne einer Durchlässigkeit zu schaffen.
Doch wie sieht es in der Praxis aus? Lassen Sie mich hierfür ein Beispiel anbringen: In einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2002, wird von einer maximalen Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge von 50 Prozent gesprochen. Kann man hier tatsächlich von Gleichwertigkeit sprechen?
Anrechnungsszenario einmal durchgespielt
Werfen wir einen Blick in die Praxis und spielen nachfolgend Anrechnungsszenarien durch: Der Mitarbeitende A aus dem Handwerksunternehmen A besitzt keine Hochschulzugangsberechtigung. Er absolvierte jedoch eine reguläre dreijährige Berufsausbildung und sammelte darüber hinaus bereits zehn Jahre Berufserfahrung. Er entscheidet sich im Rahmen einer Qualifizierungsförderungsmaßnahme seines Arbeitgebenden bei einem Bildungsanbietenden eine berufliche Fortbildung zum Geprüften Berufsspezialist zu machen. Die Fortbildung umfasst 400 Stunden Lernumfang, darauf aufbauend absolviert er einen Bachelor Professional mit 1200 Stunden Lernumfang.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen und entsprechendem Kompetenzzuwachs wäre der Mitarbeitende A nun auf DQR-Niveau 6 angesiedelt. Auf diesem Niveau befindet sich auch Studienabsolvent B, der über einen akademischen Bachelor-Abschluss verfügt. Somit haben beide Parteien laut DQR das gleiche Kompetenzprofil.
Wo liegt der große Unterschied?
Studienabsolvent B kann ohne Umwege einen akademischen Master-Hochschulstudiengang beginnen. Unser Mitarbeitender A kann hingegen mit seinen beruflichen erworbenen Kompetenzen und seiner langjährigen Berufserfahrung nur mit einer maximalen Anrechnung von 50 Prozent rechnen. Dies kann sowohl dazu führen, dass er nicht zum gewünschten Studiengang zugelassen wird als auch zu einem Bedarf an Weiterqualifikationen/Aufbauseminaren führen, welche die Qualifikationsdauer abermals verlängern würden.
Theoretischer Anspruch und harte Wirklichkeit einer bildungspolitischen Debatte
Dieses Szenario weckt Zweifel, ob wir in der heutigen Zeit wirklich von einer Gleichwertigkeit beider Bildungsteilsysteme sprechen können. Büßt die Berufliche Bildung nicht nur in der allgemeinen Wahrnehmung, sondern schlimmstenfalls sogar auf bildungspolitischer Ebene ihren tatsächlichen Wert immer noch ein? Und wird sie als »nicht-gleich-viel-wert« betrachtet? Dies äußert sich nicht nur in Anerkennungsverfahren an Hochschulen, sondern eben auch in der Bezahlung, den möglichen Berufsoptionen und sogar bis hin in private Bereiche wie der Wohnungssuche.
Mit diesem und folgenden Beiträgen wird der Versuch unternommen, alteingesessene Strukturen, Prozesse und Einstellungen der deutschen Bildungslandschaft zu verstehen, zu hinterfragen und für alle Beteiligten transparenter, fairer sowie besser anerkannt zu gestalten. Das höhere Ziel dabei ist es, zu einem zeitgemäßen Verständnis beizutragen und einen Beitrag zur Weichenstellung eines notwendigen Paradigmenwechsels zu leisten. Vor allem im Sinne der Betrachtung diverser Berufsgruppen, deren Förderungen und vor allem der gegenseitigen Wertschätzung.
Diese und weitere Fragen gilt es in den kommenden Wochen und Monaten noch intensiver zu durchdringen, hilfreiche Instrumente zu identifizieren sowie Lücken im Diskurs aufzuzeigen und diese bestenfalls zu füllen. Ich freue mich über all Ihre Fragen, Kommentare und Anmerkungen, um diese in meine weiteren Überlegungen miteinzubeziehen.
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Kategorien: New Work / Connected Work
Tags: Azubi, Berufliche Bildung, BexElektro, Corona, Elektromobilität, Energiewende, InnoVET, regenerative Energien, Smart Home, Weiterbildung
Vielen Dank für den realitätsnahen Vergleich der akademischen Bildungswertigkeit gegenüber der Beruflichen.
Die 50 Prozent Anrechenbarkeit sind in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht noch als Spitzenwert zu verstehen.
Dieses „theoretische Konstrukt“ wird aus Hochschulsicht noch zu selten als reziprok verstanden.
Und solang die nachfolgenden beruflichen Generationen die offensichtlich einseitige Wahrnehmung, schlechtere Bezahlung und zugehörige infrastrukturelle Nachteile verhindern möchte, wird sie sich noch eine ganze Zeit erstmal „lieber in den Hörsaal setzen“…“Man kann ja ma gucken obs klappt“
Danke Ihnen für Ihr realitätsnahes Beispiel und dem zugrundeliegenden konstruktiven Ansatz in der ehrlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Erkenntnisgewinn.
Beste Grüße
Basti Fantasti
Sehr geehrter Basti Fantasti,
vielen Dank für Ihren Kommentar und das Feedback.
Wie Sie selbst bereits schrieben liegt der Prozentsatz der Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge bei maximal 50 Prozent. Dies auch nur im optimalen Szenario, da die Anrechnung der Kompetenzen im individuellen Ermessen der Hochschulen/Institute liegt. Es existieren zwar für eine gewisse Zahl an Hochschulstudiengängen bereits Anrechnungsempfehlungen aber auch diese sind, wie die Bezeichnung schon ausdrückt, bisher nur ‚Empfehlungen‘ an denen sich die Hochschulen orientieren können, jedoch nicht müssen. Auch hierbei gilt es in Zukunft noch genauer hinzuschauen.
Beste Grüße
Sophia Jasmin Gutiérrez Beltrán