Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung – Sind Sie bereit für die neue Grundverordnung?
Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen bleiben also nicht einmal mehr 12 Monate, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Dokumentationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden massiv ausgeweitet und Kunden erhalten unter anderem weitgehende Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten. Wer diese Rechte nicht respektiert und seinen Pflichten nicht nachkommt, muss zukünftig mit erheblich angehobenen Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro, in schweren Fällen sogar 20 Millionen Euro, bzw. von zwei Prozent und in schweren Fällen von vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.
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