Geprüfte Berufsspezialisten: Was leisten die neuen Aufstiegsqualifikationen fürs Handwerk?
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Bereits im Jahr 2020 wurden mit der Novelle des Berufsbildungsgesetz (BBiG) drei neue Fortbildungsstufen gesetzlich verankert und für die erste Stufe die »Berufsspezialisten« als eine einheitliche Abschlussbezeichnung eingeführt. Damit erhoffte man sich im Handwerk neue Chancen auf einen weiteren attraktiven beruflichen Aufstieg. Stand bisher der Meistertitel fast schon selbstverständlich für den nächsten Aufstieg nach der Gesellenprüfung, bieten nun die Berufsspezialisten mit Fokus auf spezifische Tätigkeits- bzw. Technologiefelder eine zusätzliche Fortbildungsstufe im System der Höheren Berufsbildung zwischen Berufsabschluss und Meisterausbildung. Doch wie attraktiv ist dieser Abschluss insbesondere für die Zielgruppen wirklich?