4 Tipps zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Kommunen
Das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz hat in den letzten Jahren mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Die Drängendste davon lautet: Wo und wie sollen Kommunen bei insgesamt 575 digital anzubietenden Verwaltungsleistungen überhaupt anfangen? Das klingt erst mal nach einem Anfang ohne Ende, doch bezüglich der Schreckenszahl 575 gibt es für die Kommunen eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass es sich bei den 575 Verwaltungsleistungen nur um ausgewählte, sogenannte »prioritäre« Leistungen handelt. Denn insgesamt gibt es gut zehn Mal so viele – nämlich knapp 6 000 sogenannter Leika-Leistungen (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung). Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Kommunen natürlich nicht alle 575 Leistungen alleine digitalisieren müssen, sondern diese zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt wurden. In diesem Beitrag habe ich 4 Tipps zusammengetragen und zusammengefasst, was am Ende für Kommunen an »gesetzlich vorgeschriebener« Digitalisierungsarbeit übrigbleibt.