Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Arbeitszeiterfassung am 14. Mai 2019 ist erneut großer Schwung in die Debatte um die zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitswelt gekommen. Zurzeit, so mein Eindruck, geht es Schlag auf Schlag: Erst die Initiative der SPD für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Home Office, dann die Debatte um die Durchsetzung von Mindestlöhnen bei Paketzustellern, jetzt die Ankündigung des Arbeitsministeriums, die gestrige Entscheidung des EuGH bis Jahresende in angemessener Form umzusetzen. Die Positionen sind bereits öffentlich bezogen: Einerseits der Verweis auf die Legitimität des Ziels, geleistete Arbeit auch vergütet zu bekommen – wofür die nachvollziehbare Aufzeichnung als ein wesentliches Hilfsmittel zur Durchsetzung dieses Anspruchs bewertet wird. Auf der anderen Seite die Position, angesichts zunehmend flexibilisierter Arbeitsformen und veränderter Tätigkeitsinhalte Schwierigkeiten damit zu haben, Arbeitsleistung in gestempelte, minutengenau festgelegte Zeiteinheiten zu packen und Arbeits- bzw. Anwesenheitszeit gleichförmig mit Leistung gleichzusetzen.
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